Amtliche Bekanntmachung für den Schulverband Sventana Bornhöved: IV. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved vom 20.06.2021

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der jeweils aktuellen Fassung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung am 27.08.2026 folgende IV. Nachtragssatzung erlassen:

 

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